ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

VolkWork – Lion Selke

Marburger Straße 3, 10789 Berlin (Charlottenburg)

info@volkwork.de

Stand: April 2026

§ 1 – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen VolkWork – Lion Selke (nachfolgend „VolkWork“ oder „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Recruiting-Marketing, Mitarbeitergewinnung, Social Media Management, Videoproduktion und Werbeanzeigen-Betreuung.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit Beauftragung versichert der Auftraggeber, dass er als Unternehmer handelt und der Vertrag der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn VolkWork ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn VolkWork in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) VolkWork ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen wird der Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) informiert. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.

§ 2 – Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) VolkWork erbringt Dienstleistungen im Bereich Recruiting-Marketing für Handwerks- und Industriebetriebe. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung insbesondere:

  • Onboarding und Bedarfsanalyse
  • Erstellung von Stellenanzeigen auf Jobportalen (z. B. Indeed, StepStone, eBay Kleinanzeigen)
  • Copywriting und Konzeption von Werbeanzeigen
  • Produktion von Video- und Bildmaterial vor Ort beim Auftraggeber
  • Schnitt und Postproduktion des Videomaterials
  • Einrichtung und Betreuung des Meta Werbeanzeigen-Managers
  • Erstellung und Betrieb von Bewerbungs-Landingpages
  • Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen
  • Monatliches Reporting

(3) VolkWork schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen mit branchenüblicher Sorgfalt, jedoch ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere wird kein bestimmtes Ergebnis hinsichtlich Anzahl, Qualität oder Eignung eingehender Bewerbungen, kein Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Bewerber sowie keine Garantie für eine bestimmte Reichweite, Klickzahl oder sonstige Kennzahlen geschuldet. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht um einen Werkvertrag.

(4) VolkWork übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der von Bewerbern gemachten Angaben (z. B. Qualifikationen, Berufserfahrung, Führerschein). Eine inhaltliche Prüfung dieser Angaben durch VolkWork findet über die im Bewerbungsformular festgelegten Filterfragen hinaus nicht statt.

(5) In Bezug auf die Inhalte der vereinbarten Leistungen steht VolkWork ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB zu, insbesondere bei kreativer Gestaltung von Videos, Anzeigen und Texten innerhalb des vom Auftraggeber freigegebenen Rahmens.

(6) VolkWork ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (z. B. Cutter, Subunternehmer, Plattformanbieter) zu bedienen.

§ 3 – Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme eines individuellen Angebots von VolkWork in Textform (z. B. per E-Mail oder elektronische Signatur) oder durch fernmündliche Zustimmung im Rahmen eines Telefonats oder Videocalls.

(2) Bei fernmündlichem Vertragsschluss kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung hat der Auftraggeber keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in Textform zu erhalten.

(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass Verkaufs-, Beratungs- und Setting-Gespräche (Telefonate, Videocalls) zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden dürfen. Auf die Aufzeichnung wird zu Beginn des jeweiligen Gesprächs hingewiesen. Der Auftraggeber kann der Aufzeichnung jederzeit widersprechen.

(4) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite www.volkwork.de oder in Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot dar.

(5) Sollte die Erbringung der vom Auftraggeber gewünschten Leistung nicht möglich sein (z. B. aus technischen oder kapazitätsbedingten Gründen), kommt kein Vertrag zustande. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

(6) Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, dass die handelnde Person zur Vertretung des Auftraggebers berechtigt ist.

§ 4 – Laufzeit, Kündigung, Ausschluss des Rücktritts

Mindestlaufzeit

(1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Monate ab Vertragsschluss, sofern im individuellen Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart ist. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Ausschluss von Rücktritt und vorzeitiger Kündigung

(2) Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit – insbesondere ein etwaiges Kündigungsrecht nach § 627 BGB – werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber innerhalb der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, soweit der Rücktritt nicht auf einer von VolkWork zu vertretenden, wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

(3) Der Ausschluss in Absatz 2 ist sachlich begründet, weil VolkWork zu Beginn der Vertragsdurchführung erhebliche personelle und finanzielle Vorleistungen erbringt (Onboarding, Drehtag vor Ort, Aufbau Werbeanzeigen, Landingpages, Content-Produktion), deren Wert sich erst über die volle Mindestlaufzeit amortisiert.

Automatische Verlängerung

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, bis

  • der Auftraggeber einen passenden Mitarbeiter über die durch VolkWork generierten Bewerbungen einstellt und VolkWork dies in Textform mitteilt, oder
  • der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigt.

Einstellung während der Mindestlaufzeit

(5) Wird ein passender Mitarbeiter bereits während der Mindestlaufzeit eingestellt, läuft der Vertrag bis zum regulären Ende der Mindestlaufzeit weiter und endet danach automatisch. Eine separate Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Vergütungsanspruch von VolkWork bleibt für die volle Mindestlaufzeit unberührt.

Außerordentliche Kündigung

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholter, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung.

(7) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch VolkWork aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund (z. B. Zahlungsverzug, wiederholt unterlassene Mitwirkung, Imageschädigung) bleibt der Vergütungsanspruch von VolkWork für die gesamte Vertragsdauer bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin als Schadensersatz bestehen. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass VolkWork kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(8) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber, deren Grund nicht durch VolkWork zu vertreten ist, bleibt der Vergütungsanspruch von VolkWork für bereits erbrachte und bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldete Leistungen unberührt.

(9) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail an info@volkwork.de).

§ 5 – Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Standardmäßig setzt sich die Vergütung wie folgt zusammen:

  • Einrichtungsgebühr (Setup) im ersten Monat
  • Monatliche Pauschale für die laufende Betreuung (Maintenance)

(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. VolkWork ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen, solange diese Eigenschaft besteht.

(3) Der Auftraggeber ist vorleistungsverpflichtet. Die Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die monatlichen Pauschalen sind jeweils zum Monatsanfang im Voraus fällig.

(4) Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist VolkWork berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages einzustellen. Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst mit vollständigem Zahlungseingang.

(5) Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist VolkWork berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die gesamte Vergütung bis zum Ende der Mindestlaufzeit als Schadensersatz geltend zu machen. § 4 Abs. 7 gilt entsprechend.

Werbekosten

(6) Werbekosten für Meta-Werbeanzeigen, Jobportale (Indeed, StepStone, eBay Kleinanzeigen u. a.), Anzeigengebühren oder sonstige externe Plattformkosten sind nicht in der Vergütung enthalten und werden vom Auftraggeber direkt über sein eigenes Meta Business Portfolio bzw. die jeweilige Plattform mit eigener Zahlungsmethode getragen. VolkWork erhält lediglich Zugriff zur Verwaltung der Kampagnen über den Werbeanzeigen-Manager des Auftraggebers.

(7) Eine Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche von VolkWork ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

§ 6 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt VolkWork bei der Vertragsdurchführung umfassend und auf eigene Kosten. Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(2) Der Auftraggeber stellt VolkWork alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Bilder, Materialien, Logos, Markenzeichen und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in aktueller Fassung zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er zur Überlassung dieser Materialien an VolkWork berechtigt ist und über die erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte verfügt. Er stellt VolkWork von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten, Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten resultieren.

(4) Sofern Video- und Bildmaterial Bildnisse von Mitarbeitern, Geschäftsführern oder sonstigen für den Auftraggeber tätigen Personen enthalten soll, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, vorab die schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen einzuholen. VolkWork übernimmt insoweit keinerlei Prüfpflicht.

Sicherheitsausrüstung am Drehtag

(5) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich dafür, dass alle am Drehtag gefilmten Personen die jeweils branchenübliche und gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung tragen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Sicherheitsschuhe entsprechend der jeweiligen Schutzklasse
  • Schutzhelme bei Bauarbeiten oder gefährdeten Arbeitsbereichen
  • Warnwesten in den vorgeschriebenen Bereichen
  • Schutzhandschuhe bei den jeweiligen Tätigkeiten
  • Schutzbrillen, Gehörschutz oder sonstige PSA gemäß Branche
  • Korrekte Arbeitskleidung gemäß Berufsgenossenschaft, DGUV-Vorschriften und betrieblichen Vorgaben

(6) Sollte sich nach dem Drehtag herausstellen, dass die erforderliche Sicherheitsausrüstung nicht oder nicht vollständig getragen wurde, kann das produzierte Material nicht veröffentlicht werden, ohne den Ruf von VolkWork und des Auftraggebers zu schädigen oder rechtliche Anforderungen zu verletzen. Ein hierdurch erforderlicher zusätzlicher Drehtag wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Vergütungsanspruch von VolkWork für den ursprünglichen Drehtag bleibt unberührt.

Drehtermin-Absagen

(7) Vereinbarte Drehtermine sind verbindlich. Bei Absage oder Verschiebung des Drehtermins durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:

  • Absage bis 7 Tage vor Drehtermin: kostenfrei
  • Absage zwischen 7 und 48 Stunden vor Drehtermin: 50 % des kalkulierten Tagessatzes
  • Absage weniger als 48 Stunden vor Drehtermin: 100 % des kalkulierten Tagessatzes

(8) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass VolkWork kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(9) Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf eine unterlassene, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Vergütungsanspruch von VolkWork bleibt insoweit unberührt.

§ 7 – Freigaben und Korrekturen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderungen von VolkWork (z. B. Freigabe von Skripten, Texten, Videos, Anzeigen, Landingpages oder Konzepten) zeitnah zu reagieren.

Genehmigungsfiktion

(2) Reagiert der Auftraggeber nicht binnen 48 Stunden nach Zugang der Anforderung in Textform, gelten die zur Freigabe vorgelegten Inhalte als ordnungsgemäß freigegeben und genehmigt. VolkWork ist in diesem Fall berechtigt, mit der weiteren Umsetzung wie vorgelegt fortzufahren. Auf diese Genehmigungsfiktion wird der Auftraggeber bei der jeweiligen Anforderung ausdrücklich hingewiesen.

Korrekturschleifen

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf maximal eine (1) Korrekturschleife pro Arbeitsergebnis (z. B. pro Video, pro Werbeanzeige, pro Landingpage). Änderungswünsche im Rahmen der Korrekturschleife sind innerhalb von 72 Stunden nach Zustellung des Arbeitsergebnisses in zusammengefasster Form an VolkWork zu übermitteln. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt das Arbeitsergebnis als final freigegeben.

(4) Weitergehende Korrekturen oder Änderungswünsche über die eine Korrekturschleife hinaus werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. Der Stundensatz wird vorab in Textform mitgeteilt.

§ 8 – Nutzungsrechte und Referenzen

(1) An den für den Auftraggeber individuell erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Videos, Bilder, Texte, Landingpages) räumt VolkWork dem Auftraggeber einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, inhaltlich an die Zwecke des Vertrages gebundene Nutzungsrechte ein.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt und wird erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wirksam. Bis zur vollständigen Zahlung gestattet VolkWork dem Auftraggeber die Nutzung lediglich vorläufig und widerruflich.

(3) VolkWork ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse als Referenz auf der eigenen Webseite, in Social-Media-Kanälen und Marketingmaterialien zu nutzen. Hierzu räumt der Auftraggeber VolkWork ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht ein.

(4) VolkWork ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden auf der Webseite und in Werbematerialien unter Verwendung des Firmennamens und Logos zu nennen.

§ 9 – Haftung

(1) VolkWork haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VolkWork nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist in diesem Fall beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der vom Auftraggeber innerhalb der letzten 12 Monate gezahlten Nettovergütung.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VolkWork nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einkünfte, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden.

Ausgeschlossene Haftungsbereiche

(4) VolkWork haftet ausdrücklich nicht für:

  • Den Erfolg der Recruiting-Maßnahmen oder die Anzahl/Qualität eingehender Bewerbungen
  • Die Eignung, Qualifikation oder den Wahrheitsgehalt der Angaben einzelner Bewerber
  • Änderungen in den Algorithmen, Richtlinien oder Konditionen externer Plattformen (z. B. Meta, Indeed, StepStone, eBay Kleinanzeigen)
  • Sperrungen, Kontodeaktivierungen oder Ablehnungen von Werbeanzeigen durch externe Plattformen
  • Schäden aus fehlerhaften, unvollständigen oder verspäteten Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers
  • Schäden aus mangelhafter oder fehlender Sicherheitsausrüstung am Drehtag (vgl. § 6 Abs. 5)
  • Schäden durch Veröffentlichungen, denen der Auftraggeber zugestimmt hat oder die nach § 7 Abs. 2 als freigegeben gelten

(5) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz verjähren binnen zwei Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle.

(6) Soweit die Haftung von VolkWork ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

§ 10 – Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preisstrukturen und strategische Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Pflicht gilt während der Vertragslaufzeit sowie für 24 Monate nach Beendigung des Vertrages.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der Empfänger bereits vor der Mitteilung kannte, die später ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht bekannt werden, oder für die eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

§ 11 – Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz.

(2) Sofern VolkWork im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (insbesondere Bewerberdaten), schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern über die durch VolkWork eingerichteten Systeme datenschutzkonform erfolgt und alle erforderlichen Einwilligungen der Bewerber vorliegen.

(4) Die Datenschutzerklärung von VolkWork ist abrufbar unter www.volkwork.de/datenschutz.

§ 12 – Kein Widerrufsrecht

(1) VolkWork schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ab. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht nicht, da diese Vorschriften ausschließlich Verbrauchern zustehen.

(2) Ein anderweitiges, vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht wird vorbehaltlich § 4 nicht eingeräumt.

§ 13 – Verhalten und Imageschutz

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich gegenüber VolkWork, deren Mitarbeitern, Subunternehmern und Bewerbern korrekt und respektvoll zu verhalten.

(2) VolkWork behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder unwahre Tatsachenbehauptung über das Unternehmen, seine Leistungen oder Mitarbeiter – insbesondere in öffentlichen Bewertungen, Social Media oder gegenüber Dritten – zivil- und strafrechtlich zu verfolgen.

(3) Bei wiederholtem unangemessenem Verhalten des Auftraggebers, das den Betrieb der Dienstleistung beeinträchtigt, ist VolkWork berechtigt, den Vertrag nach einmaliger Vorwarnung außerordentlich zu kündigen. § 4 Abs. 7 gilt entsprechend.

§ 14 – Höhere Gewalt

(1) VolkWork ist von der Leistungspflicht befreit, soweit die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und außerhalb des Einflussbereichs von VolkWork liegende Ereignisse zurückzuführen ist (z. B. Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Plattformausfälle großer Drittanbieter).

(2) Über den Eintritt eines solchen Falles informiert VolkWork den Auftraggeber unverzüglich.

(3) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers in solchen Fällen sind ausgeschlossen.

§ 15 – Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

VolkWork – Lion Selke

Marburger Straße 3 · 10789 Berlin (Charlottenburg)

info@volkwork.de · www.volkwork.de

Stand: April 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2025

Adresse: Tresckowstraße 10, 30457 Hannover

Geltung: Nur für Unternehmer (§ 14 BGB)


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Volk Web, Inhaber: Anton Volkhine, gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), insbesondere in den Bereichen Webdesign, SEO, Social Recruiting, Werbeanzeigen (Meta, TikTok, Google), Social Media Management, Recruiting, Online-Shop-Erstellung und Grafikdesign.


2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch: - schriftliche Annahme eines schriftlichen Angebots bzw. Vertrags oder - elektronische Bestätigung über Lexoffice. Der Leistungsumfang und die Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugänge, Daten und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen Volk Web zur Verschiebung von Leistungsfristen. Mehraufwände durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung können zusätzlich berechnet werden.


4. Freigaben und Abnahmen

Teilleistungen oder Gesamtergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe schriftlich beanstandet. Spätestens mit der Nutzung oder Veröffentlichung durch den Auftraggeber gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.


5. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Mit vollständiger Zahlung überträgt Volk Web dem Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten (z. B. Texte, Grafiken, Webseiten) zur Verwendung im Rahmen des vereinbarten Zwecks. Die Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Volk Web.


6. Drittanbieter-Kosten und Erfolgserwartungen

Kosten für Drittanbieter (z. B. Google Ads, Meta Ads, Hosting, Plugins, Lizenzen) sind nicht im Angebot enthalten und werden vom Auftraggeber direkt getragen. Volk Web haftet nicht für die Leistungen Dritter. Erfolgsversprechen (z. B. Google-Rankings, Conversion-Rates, Reichweite, Leads) gelten nicht als zugesichert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.


7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Sofern im Angebot oder Vertrag eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde (z. B. 12 Monate), gilt diese als verbindlich. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Verlängerung bedarf einer erneuten Vereinbarung in Textform.


8. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungsmethoden: Vorkasse, Rechnung, SEPA-Überweisung, Paypal, Kreditkarte, Kryptowährungen (nach Absprache). Das Zahlungsziel sowie eventuelle Verzugszinsen und Mahngebühren ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Volk Web berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.


9. Gewährleistung

Es besteht keine gesetzliche Gewährleistungspflicht, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Abnahme schriftlich zu rügen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.


10. Haftung

Volk Web haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Volk Web nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig.


11. Datenschutz und rechtliche Inhalte

Volk Web übernimmt bei Webdesign- und Shop-Projekten keine Haftung für die rechtliche Korrektheit von Pflichtangaben (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise). Der Auftraggeber ist für die rechtliche Prüfung dieser Inhalte verantwortlich. Volk Web behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter – außer mit Einwilligung oder zur Vertragserfüllung.


12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.